Die Pflegetaxe beinhaltet die kassenpflichtigen Leistungen. Die Vorgaben des Erfassungs- und Abrechnungssystems sind von der Gesundheitsdirektion Zürich und vom Verband der Krankenversicherer vorgeschrieben. Die detaillierten Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Taxtabelle.
Die krankenkassenpflichtigen Produkte werden nach der "Mittel- und Gegenstände-Liste" (MiGel) verrechnet. Diese sind mit einem Code versehen. Solche Leistungen können Sie von der Krankenkasse zurückfordern
Abwesenheit
Bei Abwesenheit reduziert sich die Grundtaxe ab dem 7. Tag, längstens für 30 Tage, um Fr. 10.00
Die Pflegetaxe entfällt bei Abwesenheit gänzlich, ebenso die Betreuungstaxe.